Soforthilfe Energiekosten

Energiehilfe – Unterstützung bei hohen Energiekosten

Viele Menschen stehen aktuell vor der Herausforderung, ihre Strom- und Heizkosten zu bezahlen. Besonders für Haushalte mit geringem Einkommen können hohe Energiekosten zur erheblichen Belastung werden. Die Energiehilfe richtet sich an Personen, deren Einkommen an die Grenze des finanziell Machbaren stößt.

 

Wer kann die Energiehilfe beantragen?

Unterstützt werden Menschen, die eine hohe Nachzahlung für Strom oder Heizung bekommen haben. Die AWO ist für Menschen im Stadtkreis Heilbronn zuständig und bearbeitet dort die Anträge.

 

So stellen Sie den Antrag

Die Energiehilfe kann unkompliziert über unser Online-Formular beantragt werden.

Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Füllen Sie das Onlineformular vollständig aus
  2. Fügen Sie zwingend folgende Unterlagen bei:
    – Die letzten zwei Lohnabrechnungen aller Personen im Haushalt
    – Bescheide über z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Pflegegeld etc.
    – Falls Sie Barunterhalt für Kinder außer Haus bezahlen:
    – Letzte 2 Kontoauszüge als Zahlungsnachweis
    – Die letzte Mahnung Ihres Energieversorgers oder Vermieters
    – Die letzte Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers oder Vermieters
  3. Senden Sie die vollständigen Unterlagen bevorzugt digital an: 📧 soforthilfe@awo-heilbronn.org

 

Wichtig für Antragstellende aus dem Landkreis Heilbronn
Bitte richten Sie Ihren Antrag direkt an das Landratsamt Heilbronn unter:
📧 schuldnerberatung@landratsamt-heilbronn.de

 

Antrag per Post
Gerne senden wir Ihnen den Antrag auch postalisch zu. Auch die Rücksendung Ihrer Unterlagen ist per Post möglich.

 

Weitere Hinweise

  • Die Unterstützung kann nur einmal beantragt werden
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung
  • Die Unterstützung wird i.d.R. direkt an den Energieversorger überwiesen, nicht auf das private Konto