Wohnen in der Kinder- und Jugendhilfe

(Teil-) stationäre Hilfen

Im Bereich SBW (sonstiges betreutes Wohnen) betreuen wir ausländische junge Menschen mit Fluchterfahrung zwischen 16 und 21 Jahren, auf dem Weg in die Selbständigkeit (nach §34 SGB VIII) im Rahmen der sonstigen betreuten Wohnformen. Diese unbegleiteten Minderjährigen (UMA) werden in Jugendwohngemeinschaften und dem Betreuten Jugendwohnen im Landkreis und der Stadt Heilbronn auf ein eigenständiges Leben vorbereitet. Zusätzlich werden junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren, die vorher in Wohngemeinschaften gelebt haben in Verbindung mit einer Erziehungsbeistandschaft (nach §30 SGB VIII) stundenweise in ihrem selbst angemieteten Wohnraum begleitet (nach §41 SGB VIII).

Ansprechpersonen