Teilhabe & Integration

Wichtiger denn je

Menschen mit Behinderung oder davon bedrohte Personen haben Anspruch auf Leis­tun­gen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Der Begriff der Teilhabe ist im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geregelt und löst den Begriff der Ein­glie­de­rung ab.

Die Teilhabe an Gesellschaft steht allen Menschen zu – und wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, die Bedingungen dafür zu schaffen. Niemand soll nicht teilnehmen können – von Bildung, am Arbeitsmarkt, an Kultur. Das ist das Minimum.

Was bedeutet das für Menschen mit Behinderung? Und da sind wir schon mitten in der Diskussion. Wie soll man eigentlich sagen? Behinderte Menschen? Menschen mit Herausforderungen? Oder besser: Menschen, die behindert werden – durch die Nachlässigkeit oder die Bequemlichkeit der Mehrheitsgesellschaft?

Bei Integration geht es immer um eine Mehrheitsgesellschaft, in die sich Menschen, die nicht der vermeintlichen Norm entsprechen, integrieren sollen. Was das genau bedeutet in der Realität geht weit über Sprachkurse und Rechtsberatung hinaus. Zugewanderte Personen werden bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration unterstützt. Sie sollen zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens befähigt werden.

 

Seit dem Schuljahr 2011/2012 bietet die Stadt Heilbronn auf der Grundlage des „Heilbronner Weges“ ein verlässliches Schul- und Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher und seelischer Behinderung an. Die Paul-Meyle-Schule und die Gebrüder Grimm Schule werden seither von uns betreut.

Die Eingliederungshilfe ermöglicht jungen Menschen mit Beeinträchtigung individuelle Unterstützung beim Besuch der Schule oder Kindertageseinrichtung.