Bild Opstapje

 Wir sind …

Ein niederschwelliges und präventives Angebot in der Stadt Heilbronn im Kontext der Frühen Hilfen. Der rechtliche Rahmen für das Angebot ist in §1 Abs. 4 KKG und § 3 Abs. 4 KKG geregelt.
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind mit Hilfe niederschwelliger Angebote innerhalb des sozialen Netzes zum Ziel hat. Die Unterstützung findet hauptsächlich in der Familie statt.
Die Familienhebamme in den Frühen Hilfen der Stadt Heilbronn deckt den primarpräventiven Bereich ab. Das heißt, sie übernimmt kein Wächteramt des Jugendamtes.

Wir bieten 

  • Betreuung während der Schwangerschaft
  • Beratung und Aufklärung, etwa zu Ernährungsfragen oder Vorsorgeuntersuchungen
  • Information zu Geburtsvorbereitungskursen und anderen Kursangeboten während und nach der Schwangerschaft
  • Übernahme der Betreuung im Wochenbett und bei Bedarf bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes
  • Still- und Ernährungsberatung
  • Information über die Entwicklung des Kindes und seiner möglichen Förderung
  • Vermittlung und Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen
  • Konfliktberatung in allen Lebenslagen rund um die Geburt des Kindes

Wir unterstützen 

Schwangere Frauen und werdende Eltern sowie Mütter und Väter mit Kindern im ersten Lebensjahr, die gesundheitlichen, familiären oder psychosozialen Belastungen ausgesetzt sind und sich hierdurch nicht angemessen auf Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Kind vorzubereiten können.

Mögliche Belastungen können sein: frühe Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Armut, besondere soziale Probleme, individuelle psychische und/oder physische Belastungen und Überforderungen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Migration, soziale Isolation von Eltern, Überforderung der Eltern, Entwicklungsstörungen oder z.B. „Schreibabys“.

Das Angebot ist für alle Familien kostenfrei.
Ein Antrag für die Hilfe ist nicht notwendig. Die Initiative zur Inanspruchnahme der Hilfe geht von der Schwangeren oder dem Vater aus. Die Hilfen setzen ein mit dem Einverständnis und der Bereitschaft der Eltern. Die Koordinierungsstelle der ARGE Frühe Hilfen klärt den Bedarf der Familie und stellt den Kontakt zur Familienhebamme her.

Flyer Frühe Hilfen

 

Zusatzinformationen oder Bereichsnavigation