Das Angebot der AWO Kindertagesstätten richtet sich insbesondere an berufstätige Eltern und Eltern die aus gesundheitlichen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Ganztagesbetreuung angewiesen sind. Aus diesem Grund werden die Plätze anhand festgelegter Aufnahmekriterien vergeben. Hierbei orientieren wir uns an den Aufnahmekriterien der Stadt Heilbronn §24a/4/KJHG (die Reihenfolge entspricht der Rangfolge):

In die Kindertagesstätte werden grundsätzlich nur Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen, deren Sorgeberechtigte

  • eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleisten können
  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder diese aufnehmen oder eine berufliche Bildungsmaßnahme durchführen oder sich in Schul-/Hochschulausbildung befinden
  • Alter des Kindes
  • Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter
  • Geschwisterkinder
  • Wohnortnähe

Kinder von Alleinerziehenden werden bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen vorrangig aufgenommen. Erst im Falle identischer Aufnahmevoraussetzungen  entscheidet das Anmeldedatum. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet, nach oben genannten Kriterien, die Leitung der Einrichtung.

Gerne können Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte voranmelden:

https://www.heilbronn.de/leben/kinder-jugendliche-und-familien/kindertageseinrichtungen/kita-vormerkung.html

 Aktuelle Kitagebühren:

Ab dem 01.09.2021 wird das monatliche Betreuungsgeld der Gebührenverordnung der Stadt Heilbronn angepasst. Kinder unter 3 zahlen:

Bei einer Betreuungszeit von

Beitrag

8 Stunden

 437 €

9 Stunden

 491 €

10 Stunden (nur in der Kita Marie Juchacz möglich)

 546 €

Nähere Informationen zum Betreuungsentgelt für Kinder unter 3 Jahren finden Sie hier: Mehr erfahren

 

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